Pfarrkirchenrat

Mitglieder:

Knapp Alois – Stellvertreter des Vorsitzenden
Streiter Gerhard
Angerer Gerhard
Gredler Hans
Erler Josef
Sprenger Martin 

 

Rechnungsprüfer:
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Sie gehören dem Pfarrkirchenrat nicht an.

Ihre Aufgabe ist es, die jährliche Kirchenrechnung zu überprüfen.Mit dieser Prüfung und durch die Genehmigung durch die bischöfliche Finanzkammer wird der Pfarrkirchenrat entlastet.

Grundsätze:

finden sich in der Präambel der Pfarrkirchenratsordnung (2013):

Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von den weltlichen Gesetzen, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern.
Diese Zwecke sind vor allem: Die geordnete Durchführung des Gottesdienstes, die Sicherstellung des angemessenen Unterhaltes des Klerus und der Kirchenbediensteten, die Ausübung der Werke des Apostolates und der Caritas, vor allem gegenüber den Armen (c 1254 CIC).