Sakramente

Ich möchte mein Kind taufen lassen. Was muss ich tun? 

Durch die Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Das Taufsakrament kann in jeder österreichischen Pfarre empfangen werden. Zur Anmeldung kontaktieren Sie ihre Wohnpfarre. In den meisten Pfarren wird geraten ca. 4-6 Wochen vor dem geplanten Termin mit der Pfarre Kontakt aufzunehmen. Um die genauen Anforderungen zu erfahren wenden sie sich direkt an die Pfarre.

Allgemein bedarf es jedenfalls folgender Dokumente bei der Anmeldung zur Taufe:

- Geburtsurkunde des Täuflings
- Meldezettel des Täuflings
- Taufschein oder Taufbestätigung der Eltern (falls vorhanden)
- Heiratsurkunde und Trauungsschein der Eltern (falls verheiratet).  

Der Taufpate ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings. Der Pate muss getauft, gefirmt und Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Genaue Anforderungen erfahren sie in der Pfarre. Der Taufpate muss folgende Dokumente zur Anmeldung mitbringen:

- Trauungsschein (falls verheiratet) 

Wenn die Taufe nicht in der Wohnpfarre (Wohnsitz des Täuflings) vorgenommen wird, ist eine schriftliche Einverständniserklärung von der Wohnpfarre einzuholen.

 

Ich möchte heiraten. Was muss ich tun? 

Die Anmeldung zur kirchlichen Trauung sollte frühzeitig geschehen. Nehmen sie mindestens 3 Monate vor dem geplanten Termin Kontakt mit der Pfarre auf. Für die Aufnahme des Trauungsprotokolles ist das Wohnpfarramt der Brautleute zuständig. Folgende Dokumente sind jedenfalls zur Anmeldung mitzubringen:
- aktuelle Taufscheinergänzung  der Brautleute (diese wird von der Pfarre ausgestellt,
   in der man getauft wurde)
- Geburtsurkunde der Brautleute
- Meldezettel
- Lichtbildausweis (oder Staatsbürgerschaftsnachweis) der Brautleute
- wenn bereits standesamtlich verheiratet - zivile Trauungsurkunde  

 

Zur Trauungsvorbereitung gehört auch der Besuch der Brautleutetage. Die Termine sind auf der HP des Familienreferates unserer Diözese ersichtlich.

 

Firmung - Was ist zu tun? 

Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen. Grundsätzlich werden bei uns die Kinder der zweiten Klassen (6 Schulstufe) gefirmt. Alle Jugendliche werden von uns persönlich angeschrieben und zur Firmung eingeladen. Zur Anmeldung ist das Firmungserhebungsblatt und der  Taufschein notwendig.

Der Firmpate / die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert, also getauft und gefirmt sein. Er / Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen) sein und soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können, was ein eigenes aktives Glaubensleben erfordert. 

Erwachsene, die sich firmen lassen möchten, wenden sich bitte an den Pfarrer ihres Vertrauens bzw. ihrer Wohnpfarre.