Weihnachten trotz Corona: Wie und wo Gottesdienste gefeiert werden

Besuch öffentlicher Gottesdienste ist zu Weihnachten unter Berücksichtigung der einheitlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen möglich

Für viele Menschen gehört zum Weihnachtsfest neben Christbaum, Geschenken und gutem Essen auch der Gottesdienstbesuch fix mit dazu. Nur: geht das angesichts von Corona überhaupt? Gleich vorweg: Ja, es geht - und zwar ohne 2G- bzw. 3G-Nachweis. Eine einheitliche und verbindliche "Rahmenordnung" der österreichischen Bischofskonferenz (Infos: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept) hat dazu detaillierte Regeln aufgestellt, unter denen der Besuch und die Feier eines Gottesdienstes auch zu Weihnachten möglich ist.

 

Die wichtigsten Regeln lauten: Es besteht FFP2-Maskenpflicht - ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen mit ärztlicher Bestätigung, bei Schwangeren sowie 6- bis 14-Jährigen reicht ein Mund-Nasen-Schutz - und es ist ein Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten. Unter diesen Voraussetzungen und der Einhaltung weiterer Hygienevorschriften können Kinderkrippenfeiern, Christmetten etc. auch mit entsprechendem Gemeinde- und Chorgesang stattfinden. Der Gesang soll jedoch - so die Empfehlung der Bischöfe - reduziert und mit FFP2-Maske stattfinden. Eine 3G-Nachweis-Pflicht besteht für die Gottesdienstleiter bzw. Priester, Diakone, Mesner und Ministranten, die einen Dienst am Altar verrichten.

 

Für den Chorgesang und die Chorproben gilt: Diese sind unter Einhaltung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) möglich. Empfohlen wird laut Rahmenordnung zusätzlich ein Test, "dessen Abnahme nicht weiter zurückliegt, als dies in der aktuellen COVID-Verordnung in Hinblick auf seine jeweilige Gültigkeitsdauer vorgesehen ist". Ab 25 Mitwirkenden im Chor ist diesen ein fixer (Sitz-)Platz zuzuweisen. Für die Dauer des Singens im Gottesdienst ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben, "wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. gültiger PCR-Test, Abstand, Lüften, fixer Sitzplatz etc.) das Infektionsrisiko minimiert werden kann." Ansonsten ist die FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelungen gelten laut Rahmenordnung auch für Kinder- und Jugendchöre und sinngemäß auch für die Instrumentalmusik.

 

Durch diese Regelungen sind in fast allen Pfarren und Kirchen Weihnachtsgottesdienste "wie früher" möglich. Eine Übersicht dazu bzw. eine gezielte Suche nach Weihnachtsgottesdiensten bietet die "Glauben.Leben"-App der Katholischen Kirche in Österreich (www.glaubenleben.at) oder das Portal www.katholisch.at an. Die Datenbank verfügt aktuell über mehrere tausend Gottesdiensteinträge österreichweit, die per Standort-Eingabe abgerufen werden können. Eine Übersicht zu den medialen Möglichkeiten, Gottesdienste mitzufeiern (also via TV, Radio oder Internet), bietet die Übersichtsseite www.katholisch.at/gottesdienste.

Foto: Michelle Raponi/Pixabay