Regeln für Palmsonntag bis Ostern

Nach derzeitigem Stand sind Gottesdienste – mit Einschränkungen – zugänglich.

2020 dominierte der erste Corona-Lockdown die Feiern von Palmsonntag bis Ostern. Es gab Live-Übertragungen, digitale Feiern und Anregungen zu Hausgottesdiensten. Auch in diesem Jahr kann Ostern nur eingeschränkt gefeiert werden, allerdings sind nach derzeitigem Stand Gottesdienste unter Einhaltung der Corona-Regeln in den Kirchen möglich.Laut der Österreichischen Bischofskonferenz setzen die Regelungen für die Feier der Gottesdienste in der Heiligen Woche und zu Ostern im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet das, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind (genaue Vorgaben unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung). Auf alle Fälle planen die viele Gemeinden zusätzliche digitale Formate, Feiern und Gottesdienste im Freien und Ähnliches mehr, um trotz der Pandemie Ostern feiern zu können. (Im Wortlaut sind die Regelungen unter www.bischofskonferenz.at/karwoche-ostern-2021 abrufbar.) Prozessionen möglichFür die Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern halten die Bischöfe fest: "Eine Prozession ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend." Engstellen wie Kircheneingänge und enge Gassen sind laut Generalvikariat der Diözese Innsbruck zu berücksichtigen.Möglich sei auch eine Gestaltung des Palmsonntagsgottesdienstes zur Gänze im Freien. Musikkapellen dürfen dabei nicht ausrücken. Wenn keine Prozession möglich sein sollte, könne das Gedenken an den Einzug Jesu in Jerusalem auch im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden, teilt die Bischofskonferenz mit. OstergräberOstergräber dürfen in der Diözese Innsbruck aufgestellt werden. Beim Auf- und Abbau ist mit größtmöglicher Sorgfalt auf die Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregelungen zu achten. Chrisammesse in kleinem KreisDie Chrisammesse am Mittwoch in der Karwoche ist in der Diözese Innsbruck nur einem stellvertretenden Personenkreis möglich, entsprechend den Platzmöglichkeiten im Dom. Die Heiligen Öle können von den Dekanen nach der Chrisammesse für ihre Dekanate mitgenommen werden. Die Ausgabe der Heiligen Öle für die einzelnen Pfarren erfolgt dann wie üblich im jeweiligen Dekanatspfarramt. Keine FußwaschungEntfallen muss coronabedingt die Tradition der Fußwaschung am Gründonnerstag. Ebenso müsse am Ende des Gottesdienstes vom Letzten Abendmahl jede Form einer allgemeinen Prozession entfallen. "Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung“, so die Bischofskonferenz. Kelchkommunion ist laut Generalvikariat der Diözese Innsbruck nicht möglich. Eingeschränkte KreuzverehrungDie Kreuzverehrung muss am Karfreitag beschränkt werden auf die Verneigung oder eine Kniebeuge - eine Berührung des Kreuzes ist nicht erlaubt. Hierbei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten. Zudem empfehlen die Bischöfe eine zusätzliche Fürbitte. Diese war bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht und empfohlen worden und sieht die Bitte für all jene Menschen vor, die schwer an Corona erkrankt sind sowie für alle, die sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren. (Fürbitte online: https://www.liturgie.at/dl/NpNNJKJKknNlKJqx4kJK/Gro__e_Fu_rbitte_Karfreitag_2021_Corona__pdfMusikalische GestaltungIm Blick auf die musikalische Gestaltung der Gottesdienste in der Heiligen Woche verweisen die Bischöfe auf Handreichungen und Noten- sowie Textmaterial, das die Österreichische Kirchenmusikkommission eigens erarbeitet hat. Dieses ist unter https://www.kirchenmusikkommission.at/home/133523/die-feier-der-heiligen-woche-musikalisch-gestalten abrufbar. Als Ausnahme zur bereits geltenden Regel sind in der Osternacht und am Ostersonntag Gloria, Halleluja und Sanctus als Gemeindegesang (keine weiteren Gesänge) möglich. Papst Franziskus wird erneut im sehr kleinen Kreis die Osternacht und die Ostermesse feiern und anschließend den Segen "Urbi et orbi" spenden - live im Fernsehen übertragen. In Gemeinden mit besonderen Corona-Beschränkungen bittet das Generalvikariat der Diözese Innsbruck um eine besonders umsichtige Vorgangsweise vor Ort und bittet die Verantwortlichen im Zweifelsfall um Kontaktaufnahme. Wörtliche Fußnote der Rahmenordnung: "Wenn regionale Verschärfungen der staatlichen Rechtslage erfolgen, muss der Diözesanbischof auf Diözesan-, Dekanats- oder Pfarrebene ebenfalls entsprechende Verschärfungen anordnen; umgekehrt kann er auch weniger einschränkende Bestimmungen in Kraft setzen, soweit diese Bestimmungen den in diesen Bereichen geltenden Regelungen des staatlichen Rechts für vergleichbare Situationen entsprechen." Weitere Informationen zu den Feiern von Firmung und Erstkommunion können "erst nach neuer Bewertung nach Ostern" erfolgen, erklärt die Bischofskonferenz. Behelfsheft: Ostern feiernIn Zusammenarbeit mit dem Bibelwerk der Diözese Linz hat die Diözese Innsbruck das Heft „Ostern feiern – zusammen leben“ erstellt. Es dient als Begleiter durch die Kar- und Ostertage. Mit allgemein verständlichen Texten verdeutlicht das Heft den österlichen Spannungsbogen „Aufleben – lieben – hinfallen – aufstehen – weitergehen“. Persönliche Erfahrungen und aktivierende Elemente bringen die biblische Osterbotschaft, kirchliches Feiern und Osterbräuche mit dem eigenen Leben in Verbindung. In der Broschüre finden sich Anregungen, wie die Kar- und Ostertage zu Hause und in der Familie mit allen Sinnen erlebt und gestaltet werden können.Das Heft kann zum Preis von 20 Cent pro Stück (Mindestbestellmenge 10 Stück) beim Seelsorgeamt der Diözese Innsbruck, Abteilung Gemeinde (Riedgasse 9, 6020 Innsbruck; Telefon: 0512/2230/4401, Fax: 0512/2230-4499, E-Mail: abteilung.gemeinde@dibk.at) bestellt werden. www.dibk.at/gemeinde

Kurze Palmprozssionen sind bei entsprechendem Abstand möglich.