Neue Runde für Gesetz zur Kinderbetreuung

Reformentwurf zum Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz wird nach Kritik neu gestaltet – Plattform Kinderbetreuung Tirol gab Stellungnahme ab.

Kritische Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge seitens unterschiedlicher Gruppen führen nun voraussichtlich zu einer Verschiebung der Novelle des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes vom März- auf den Mailandtag. Nachverhandlungen und Anpassungen sollen erfolgen.

 

Auch die Plattform Kinderbetreuung Tirol hat zum vorliegenden Entwurf ausführliche Stellung bezogen. Dieser Interessensgemeinschaft der meisten privaten Kinderbetreuungseinrichtungen Tirols gehört auch die Trägergemeinschaft der Katholischen Kindertagesstätten (KAKITA) an.

 

Für die katholischen Träger sei besonders wichtig, dass durch die neuen Förderungen des Landes die Elternbeiträge weiterhin in einem vertretbaren Maße bleiben. Die Kirche möchte qualitätvolle Kinderbildung und Kinderbetreuung für alle bieten. Hier ist das Land jetzt gefordert: Es muss mehr Geld für ganzjährige Angebote geben, wie z.B. von der Caritas oder der Scheuchenstuel-Stiftung. Denn die Kinderbetreuung in den Ferien ist im Moment noch extrem schlecht gefördert.

 

Zusammenfassung der Stellungnahme der Plattform Kinderbetreuung Tirol im Wortlaut 

Das Tiroler Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ist im österreichischen Vergleich ein gutes Gesetz, das nach 10 Jahren jetzt zum zweiten Mal evaluiert wurde. Die Plattform Kinderbetreuung Tirol begrüßte die Herangehensweise des Landes Tirol, mit einer breit angelegten MCI-Studie die Evaluierung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes einzuleiten. Die Ergebnisse der Studie decken sich mit den Forderungen der privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in Tirol. 

 

Leider wurde auf die Ergebnisse der Studie, was die Förderungen betrifft, bisher nur teilweise Rücksicht genommen.

 

Um die nächsten 10 Jahre für Tirol das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen aufrecht zu erhalten, bzw. ausbauen zu können stellte die private Kinderbetreuung folgende Forderungen auf: 

 

  1. Derzeit werden die Ferien nur mit einem kleinen Betrag gefördert. Die tatsächlichen Kosten mussten die Träger auf die Eltern überwälzen, um die Ferienöffnung zu finanzieren. Die angemessene Förderung der Ganzjährigkeit vermissen wir in diesem Entwurf der Novelle. Im Moment werden Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen finanziell noch „bestraft“, wenn sie im Sommer ein großes Angebot an Betreuung anbieten.
  2. Große Einrichtungen, die mehrere Gruppen anbieten, sind bei Förderungen des Landes benachteiligt. Es ist für Träger finanziell kaum zu bewältigen, neue Kinderbetreuungsplätze zu installieren. 
  3. Ein wesentlicher Bestandteil des alten Gesetzes war jener Teil der Förderungen (§38), die im Gesetz geregelt waren. Dieser Teil ist im jetzigen Entwurf gestrichen und die Förderhöhe soll nur über eine Richtlinie geregelt werden. Die Plattform Kinderbetreuung ist der Ansicht, dass Kinderbildung- und Kinderbetreuung ein gesellschaftspolitisches Thema ist, das vor allem über Förderungen gelenkt wird. Es ist demokratiepolitisch äußerst bedenklich, wenn in Zukunft die Kinderbetreuungslandschaft allein über eine Richtlinie – ohne breite Diskussion wie zum Beispiel im Tiroler Landtag – gesteuert werden kann. 

 

Sehr positiv beurteilen wir die neu eingeführte „Leitungsförderung“, wobei diese noch an die Größe der Einrichtungen angepasst werden muss, und die Auflösung der Stufen bei der Förderung der Wochenöffnungszeit.

 

Zum Schluss möchten wir darauf hinweisen, dass private Erhalter in Tirol vor allem in der Bildung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren tätig sind (60 Prozent) und 80,7 Prozent unserer Einrichtungen ein ganztägiges Angebot bieten. Wir sind daher besonders darauf angewiesen, dass die Ferienzeiten gleich gefördert werden wie Schulzeiten,  damit wir auch in den kommenden Jahren weitere Plätze für Kleinkinder schaffen können. 

 

Download-Link zur vollständigen Stellungnahme. 

Foto: EvgeniT/pixabay