Missbrauch und Gewalt: Zusammenarbeit Diözese - Staatsanwaltschaft

Vertreter der Diözese Innsbruck haben am 25. März 2010 bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck vorgesprochen und dabei Fragen einer konstruktiven Zusammenarbeit erörtert

Vertreter der Diözese Innsbruck haben am 25. März 2010 bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck vorgesprochen und dabei Fragen einer konstruktiven Zusammenarbeit erörtert.

 

Die Entscheidung der Diözese, aktiv und entschieden Aufklärung und Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und Gewalt anzugehen, zeigt sich darin, dass die Diözese von sich aus die Kooperation mit der Staatsanwaltschaft sucht, es sei denn, Opfer bestehen auf einer Nichtverfolgung bzw. verweigern die Aussage vor der Justiz. Opferschutz bedeutet, dass dem Wunsch des Opfers entsprochen werden muss.

Die Ombudsstelle der Diözese sichert denen, die mit ihr Kontakt aufnehmen, Vertraulichkeit zu und macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass eine Anzeige möglich ist und sinnvoll sein kann. Dabei werden Opfer beraten und unterstützt. Die Frage der Verjährung einer Tat ist Sache der Staatsanwaltschaft.

Msgr. Mag. Jakob Bürgler, Generalvikar der Diözese Innsbruck 

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Missbrauch und Gewalt: Zusammenarbeit Diözese - Staatsanwaltschaft