Gewaltschutz: "Verantwortung nach vorne" stärken

Konzepte zur Gewalt- und Missbrauchsprävention und deren Zuständigkeiten im Fokus eines Treffens der kirchlichen Stabsstellen

Die Verantwortlichen für Missbrauchsprävention aus Österreichs Diözesen haben sich in Salzburg zum Austausch über ihre Maßnahmen im Gewaltschutz getroffen. Schutz vor Gewalt jeglicher Art müsse ein Anliegen aller sein, von der kleinsten Pfarre bis in die Leitungsebene der Diözesen, so der Tenor der Veranstaltung im Salzburger Kolpinghaus, deren Fokus besonders bei den Konzepten für Gewaltschutz, deren Verantwortlichkeit und Umsetzung lag. "Durch die Erstellung und das Implementieren von Schutzkonzepten wird Prävention konkret", erklärte die Koordinatorin der österreichischen Stabsstellen für Prävention von Missbrauch und Gewalt, Ingrid Lackner, im Anschluss in einer Pressemitteilung vom Montag.

 

"Verantwortung nach vorne" und gesteigerte Aufmerksamkeit für Fehler zum Auffinden von Schwachstellen forderte der Theologe Johannes Panhofer ein. Fehlersensibilität und "strukturelle Fehlerfreundlichkeit" seien notwendig, damit die Vorbeugung von geistlicher, physischer, psychischer oder sexueller Gewalt gelingen könne. Dabei seien Fehler als Zusammenspiel von organisationalen Strukturen und individuellem Handeln zu begreifen.

 

Schutzkonzepte könnten, so das Plädoyer des Universitätsassistenten für Praktische Theologie an der Universität Innsbruck, nicht "von oben" oder "von außen" verordnet werden. Zielführend sei vielmehr, wenn solche Konzepte innerhalb einer Institution partizipativ erarbeitet würden, durch ein Zusammenspiel von Führungskräften, haupt- und ehrenamtlichen Teammitgliedern, Eltern, Kindern und Jugendlichen. Derartige Schutzkonzepte förderten die Qualitätssicherung und bedeuteten auch "ethische Organisationsentwicklung", betonte Panhofer.

 

Augenmerk auf Personal legen 

Dass die Personalauswahl und -entwicklung wichtige Bausteine eines institutionellen Schutzkonzepts seien, erklärte in einem weiteren Vortrag der Präventionsbeauftragter der deutschen Diözese Trier, Andreas Zimmer. Die Vorgesetzten, die idealerweise in geteilter Leitung tätig seien, erinnerte Zimmer an ihre Verantwortung in Personalangelegenheiten. Aus dieser ergäben sich auch Pflichten wie etwa "Verhinderungs-, Aufklärungs- und Sanktionierungspflichten". Zimmer weiter: "Die Vorgänger hatten nicht das Wissen, das wir jetzt haben."

 

Von der Entstehung des Schutzkonzepts der Caritas Vorarlberg und dessen Umsetzung berichteten die Personal-Abteilungsleiterin Monika Kawaus sowie die Gewaltschutzbeauftragte Cornelia Neuhauser. Der damit verbundene Prozess sei "herausfordernd, aber gewinnbringend" gewesen, so die beiden Expertinnen. Auch ein Grußwort und ein spiritueller Impuls des Salzburger Weihbischofs Hansjörg Hofer waren Teil des Programms.

 

Seit 2010 verbindliche Rahmenordnung 

In Österreich gibt es seit Juni 2010 eine verbindliche Rahmenordnung zur Prävention von Missbrauch und Gewalt, die von der Bischofskonferenz unter dem Titel "Die Wahrheit wird euch frei machen" veröffentlicht wurde. Sie gilt für alle österreichischen Diözesen und Ordensgemeinschaften und liegt seit September 2021 in einer überarbeiteten und aktualisierten Auflage vor. Erstanlaufstelle für alle Betroffenen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Raum sind die Ombudsstellen der Diözesen, die allen Hinweisen rasch, kompetent und weisungsfrei nachgehen.

 

Zusätzlich gibt es in den Diözesen Stabsstellen für die Prävention von Missbrauch und Gewalt, deren Verantwortliche die aktuelle Tagung vorbereitet haben. Das Ziel dieser Stabsstellen ist, in verpflichtenden Sensibilisierungsmaßnahmen in Form von Workshops, Vorträgen und Beratung Wissen, Wahrnehmen und Handeln für einen angemessenen Umgang von Nähe und Distanz und Gewaltprävention zu fördern. (Info: www.ombudsstellen.at)

 

Eine Meldung von www.kathpress.at 

Foto: Hiwa Naqshi