Erste Informationen zum zweiten Lockdown

In einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarrgemeinden informiert Bischof Hermann Glettler über die neuen Regelungen für Gottesdienste und kirchliche Feiern.

Liebe Pfarrer, liebe Pfarrverantwortliche! 

Liebe haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen! 

 

Die zweite harte Lockdown Phase war aufgrund des enormen Anstiegs der Infektionszahlen leider unvermeidbar. Es war absehbar und ist jetzt eingetreten, was natürlich auch für uns als Kirche Konsequenzen hat. Ich möchte euch eine erste Information geben, die man bei den Sonntagsgottesdiensten am Sonntag, den 15. November, bereits verlautbaren kann – verbunden mit der Bitte um Verständnis, dass dies so kurzfristig erfolgt. Genauere Informationen werden in den kommenden Tagen von unserem Corona-Team kommuniziert. Ebenso wird das Seelsorgeamt wieder in bewährter Weise Materialen und Impulse für die Hauskirche aufbereiten. 

Im Presseauftritt am Samstag Abend hat die Bundesregierung klargestellt, dass es in den nächsten drei Wochen nicht möglich sein wird, öffentlich zugängliche Gottesdienste zu feiern. Dieser Ankündigung ging ein Gespräch mit dem Bundeskanzler durch EB Franz Lackner voraus. Er hat im Namen der Bischofskonferenz erklärt, dass wir die restriktiven Lockdown Maßnahmen mittragen und gegenüber einer verunsicherten Bevölkerung diesbezüglich auch beispielhaft sein wollen. Aber, und darauf hat er auch explizit hingewiesen, können wir die Liturgie nicht drei Wochen lang aussetzen. Man hat sich darauf geeinigt, dass wir an den Sonn- und Werktagen der nächsten drei Wochen die Gottesdienste (Eucharistiefeiern und Wort-Gottes-Feiern) stellvertretend für die gesamte Pfarrgemeinde mit einer kleinen Gruppe von maximal 10 Personen feiern werden. Diese minimale Anzahl der Personen ist notwendig – so haben wir es den Regierungsverantwortlichen erklärt – damit der Charakter einer gemeinschaftlichen Gottesdienstfeier mit den elementaren Diensten der Liturgie möglich ist.

Selbstverständlich sollen die Kirchen weiterhin immer offen gehalten werden, sodass die Menschen auf dem Weg ihrer Besorgungen oder anderer Ausgänge, die als Ausnahmen in der Ausgangssperre vorgesehen sind, auch für ein persönliches Gebet in die Kirche gehen können. Wichtig ist, dass die Kirchen dafür einladend gestaltet sind: Möglichkeit zum Entzünden von Kerzen, zum Mitnehmen aufgelegte Gebete und Impulse, … Selbstverständlich braucht es auch wieder die seelsorgliche Kreativität, um den vielen Verunsicherten in dieser schwierigen Phase trotz der physischen Distanz seelsorglich beizustehen.

 

Zusammengefasst:  

Bis einschließlich Sonntag, 6. Dezember, sind keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste möglich. Sehr wohl aber soll an den Sonn- und Werktagen mit der besagten Kleingruppe gefeiert werden – unter strenger Einhaltung der aller Regelungen und Corona-Schutzmaßnahmen, wie sie ohnehin jetzt schon in Kraft sind.

Liebe Pfarrverantwortliche und MitarbeiterInnen, ich danke euch von Herzen für euer Engagement und eure Mühe. Vergessen wir vor allem jene Personen nicht, die aufgrund der Lockdown-Maßnahmen vor großen existentiellen Herausforderungen stehen – betreffend Arbeit, Kinderbetreuung, Wohnverhältnisse, wirtschaftliche Sorgen und psychische Belastungen. Nützen wir vor allem diese Tage, um im Gebet möglichst viele Menschen, ihre Anliegen und Sorgen miteinzuschließen und für Sie erreichbar zu sein. Im Anhang schicke ich euch das November-Gebet mit, das vielleicht für die Leute eine Hilfestellung sein kann.

 

Mit lieben Grüßen und Segenswünschen in dieser schwierigen Zeit

Bischof +Hermann