Entsetzen über Abschiebung von Konvertiten

Bischof Glettler gegen Beurteilung über Echtheit einer Glaubensentscheidung vor Asylgericht

Trotz breiter Unterstützung aus vielen Bereichen der Gesellschaft wurde vor einigen Tagen wieder ein Konvertit nach Afghanistan abgeschoben. Am Dienstag ging das Flugzeug über Stockholm nach Kabul. Auch Bischof Hermann Glettler setzte sich zusammen mit seinem burgenländischen Amtskollegen Ägidius Zsifkovics – nach eingehender Prüfung des Falls – gegen die Abschiebung von Elias Z. ein.Bischof Hermann Glettler: „Mit großer Enttäuschung und wirklichem Entsetzen müssen wir in diesen Tagen die Abschiebung junger Christen in Länder mit einem lebensgefährlich fundamentalistischen Islam mitverfolgen.“ Den tragischen Fall der Abschiebung des afghanischen Asylwerbers am vergangenen Dienstag nimmt der Innsbrucker Bischof zum Anlass, „um auf dieses eklatante Unrecht hinzuweisen, das jeder Menschenrechtskonvention widerspricht.“ Glettler äußerte sich schon mehrmals kritisch gegenüber den laufenden Abschiebungen nach Afghanistan, ein Land mit der höchsten Reisewarnstufe und einer verheerenden Sicherheitslage. Das Innenministerium sollte längst eine neue Länderfeststellung in Auftrag geben, um die Verhältnisse in dem von Krisen und Taliban-Terror heimgesuchten Land wahrheitsgemäßer einstufen zu können.

Unakzeptable Glaubensprüfungen vor Gericht 

Der Bischof weiter: „Das Gericht hat Elias Z. die Ernsthaftigkeit seiner Beziehung zu Gott nicht geglaubt. Es hat ihm jegliche Glaubwürdigkeit abgesprochen. Es folgte der negative Asylbescheid und die Abschiebung. Es gibt über diesen aktuellen Fall hinaus noch weitere Konvertiten, denen jetzt dasselbe Schicksal droht. Vor Gericht müssen sie nicht nur unter großer psychischer Belastung nochmals über ihre Flucht sprechen, sondern sich auch einer ‚Glaubensprüfung‘ unterziehen.“ Wie der Bischof ausführt, handelt es sich oft um Nebensächlichkeiten, die abgefragt werden, oder eigenartig komplizierte Fragestellungen, die auch jedem österreichischen Durchschnittschristen zum Verhängnis würden. „Elias wurde nach langer Vorbereitung und Begleitung des Pfarrers von Mogersdorf im Burgenland im November 2019 getauft. Sein Glaube und seine Beheimatung in der katholischen Kirche ist kontinuierlich gewachsen. Sein Taufpate Erich Kloiber und andere Mitglieder der Gemeinde Mogersdorf können dies jederzeit bezeugen.“

Taufschein muss als Beglaubigung vor staatlichen Stellen zählen 

Bischof Glettler betont: „Als Verantwortliche der Kirche lehnen wir die Glaubens-Überprüfungen vor dem Asylgericht als staatliche Einmischung in Religionsangelegenheiten entschieden ab. Die Beurteilung über die Echtheit einer Glaubensentscheidung kann und darf nicht in einem gerichtlichen Interview passieren. Darüber haben einzig und allein die kirchlichen Zuständigen zu befinden.“ Auch die evangelische Kirche in Österreich hat dazu bereits eine Resolution, mit Verweis auf Artikel 15 StGG herausgegeben. 

„Es gibt ein Taufdokument, einen Taufschein, und diese Beglaubigung, die von den dafür verantwortlichen Pfarrern und SeelsorgerInnen ausgestellt wurde, muss vor den staatlichen Stellen zählen.“ Und der Innsbrucker Bischof bedauert, dass es wohl „als generelles Misstrauen zu werten sei, wenn behauptet wird, dass die Menschen auf der Flucht nur vorübergehend Christen werden, um einen Aufenthalt zu bekommen. Dies kann in einem Einzelfall vorkommen, darf aber nicht in einen Generalverdacht münden.“

Der Innsbrucker Bischof abschließend: „Wir als katholische Kirche legen höchsten Wert darauf, Menschen für die Taufe gut vorzubereiten und erst dann, wenn Motivation und Voraussetzung geprüft sind, das Sakrament zu spenden.“ Aufgrund der lebensgefährlichen Situation, in der Konvertiten bei einem Rücktransport in ihre muslimischen Herkunftsländer geraten, fordert Glettler den sofortigen Stopp dieser Abschiebungen.

Bischof Hermann Glettler kritisiert die Abschiebung von Konvertiten nach Afghanistan