Corona-Maßnahmen ab 21. September

Die ab 21. September geltenden Corona-Maßnahmen betreffen auch kirchliche Veranstaltungen und Gottesdienste. Eine Übersicht.

In einem Schreiben an alle diözesanen und pfarrlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt Generalvikar Roland Buemberger einen Überblick über die ab 21. September geltenden Maßnahmen für kirchliche Veranstaltungen und Gottesdienste:

Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind ab 21. September 2020 auf 10 Personen (statt bisher 50 Personen) beschränkt. 

Treffen, bei denen es viel Bewegung und Interaktion gibt (z.B. Gruppenstunden), sind also in Innenräumen auf 10 Personen beschränkt. Im Freien können wie bisher bis zu 100 Personen an solchen Treffen teilnehmen. Und bei fixen Sitzplätzen sind auch weiterhin größere Veranstaltungen in Innenräumen möglich. (Weitere Informationen auf https://www.dibk.at/Themen/Kirche-und-Coronavirus/Haeufig-gestellte-Fragen)

 

Für Gottesdienste gilt zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen ab 21.09.2020 verpflichtend:

  • Der Mund-Nasen-Schutz muss während des gesamten Gottesdienstes getragen werden – auch am Sitzplatz und beim Hingehen zur Kommunion und beim Zurückgehen auf den Platz. Die KommunionspenderInnen tragen einen Mund-Nasen-Schutz und reichen die Kommunion in Stille. Andere liturgische Dienste tragen ebenfalls Mund-Nasen-Schutz, außer es behindert den Dienst (zB. LektorIn beim Lesen). Der Priester bzw. VorsteherInnen eines Gottesdienstes benötigen während der Ausübung ihres Dienstes keinen Mund-Nasen-Schutz, außer bei der Kommunionspendung.
  • Das gemeinsame Singen muss leider reduziert werden. 
  • Weitere Informationen auf https://www.dibk.at/Themen/Kirche-und-Coronavirus/Haeufig-gestellte-Fragen
  • Für Agapen, Pfarrfeste etc. gilt:
    ab 21.09.2020 dürfen Speisen und Getränke in Innenräumen nur mehr im Sitzen konsumiert werden.
  • Die Corona-Hotline der Diözese ist montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr unter 0676/8730-4444 erreichbar - oder per E-Mail unter corona-hotline@dibk.at

Die Basis für alle Regelungen zu den Gottesdiensten bildet bis zum Erscheinen einer Überarbeitung weiterhin die Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 20. Juni. 

 

Es gibt auch viele Anfragen rund um die Erstkommunionen. Die Diözese Innsbruck empfiehlt, für die nächsten Wochen vereinbarte Erstkommunionen zu feiern. Dies ist unter Einhaltung der Regelungen für Gottesdienste in den meisten Fällen und in einfacher Weise gut möglich, auch wenn einiges an festlichem Programm rundherum nur erschwert oder gar nicht stattfinden kann. Eine gute Absprache mit allen Verantwortlichen vor Ort ist wichtig.