Firmung - Allgemeines

Wer kann das Sakrament der Firmung empfangen?
Getaufte Mitglieder der katholischen Kirche, die noch nicht gefirmt sind, können nach einer Zeit der Vorbereitung das Sakrament der Firmung empfangen. (vgl. CIC can. 889) Das Sakrament kann frühestens im Kalenderjahr, indem der*die Firmbewerber*in das 12. Lebensjahr vollendet, gespendet werden. (vgl. Abl. ÖBK 6, 1991, §1)  

Kann der Empfang der Firmung verweigert werden?
Gefirmt werden können alle, die die Taufe empfangen haben und noch nicht gefirmt sind. Die Zuständigen der Firmpastoral, vor allem die leitenden Personen der Pfarrgemeinden und Seelsorgeräume haben dafür Sorge zu tragen, dass niemandem ein Sakrament verweigert wird, der*die in rechter Weise darum bittet und rechtlich am Empfang nicht gehindert ist. (vgl. CIC can. 843)  

Wer steht im Mittelpunkt der Firmvorbereitung und der Firmfeier?
Bei der Firmung stärkt die Gabe des Heiligen Geistes die Gefirmten in noch vollkommener Weise, in Wort und Tat die christliche Hoffnung und den christlichen Glauben zu verkünden. (vgl. CIC can. 879). Darum stehen die zur Firmung angemeldeten Jugendlichen im Mittelpunkt der Firmpastoral. Auf ihre Bedürfnisse, Talente und Fragen gilt es besonders einzugehen. Aufgabe der pfarrlichen Verantwortlichen ist es „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst“ (GS 1) der Jugendlichen wahrzunehmen und mit pastoralem Feingefühl zu reagieren.  

Wann finden in der Diözese Innsbruck die Firmungen statt?
Üblicherweise finden die Firmungen zwischen Ostern und dem Ende des Schuljahres statt. Ab Februar des jeweiligen Kalenderjahres finden Sie hier die aktuelle Liste der Firmungen.  

Wo muss man sich melden, wenn man gefirmt werden möchte?
Grundsätzlich ist die Pfarrgemeinde zuständig, in der der*die Firmbewerber*in den Hauptwohnsitz hat.  

Wo finde ich die Kontaktdaten meiner Pfarrgemeinde?
Unter www.dibk.at/Pfarren können die Kontaktdaten gefunden werden.  

Ist die Firmung für das Sakrament der Ehe eine Voraussetzung?
Nein. Die Firmung ist keine Voraussetzung für die Ehe. (vgl. CIC can. 1065) Falls sich eine geeignete Möglichkeit ergibt, ist es durchaus sinnvoll die Firmung vor der Hochzeit zu empfangen.  

Können Jugendliche über 18 gefirmt werden?
Ab dem 18. Geburtstag gelten die Regeln für die Erwachsenenfirmung. Auch für diese ist eine Firmvorbereitung vorgesehen.  

Können die Taufe und die Firmung in einer Feier empfangen werden?
Bei nichtgetauften Jugendlichen ab 14 ist es sinnvoll, dass die Taufe und die Firmung innerhalb einer Feier empfangen werden. Gemeinsam mit dem Pfarrer bzw. dem*der Pfarrkurator*in wird der konkrete Vorbereitungsweg vereinbart und ein passender Rahmen für die Feier der Sakramente gesucht.  

Wo wird Begegnung mit Gott möglich?
Gottesbegegnung geschieht nicht ausschließlich durch die Sakramente. Im konkreten Leben, mitten im Alltag, können wir Gott begegnen: Die Heilige Schrift offenbart sein heilbringendes Wirken, die Schöpfung zeugt von seiner Gegenwart und zwischenmenschliche Zuwendung kann zu heilsamer, gottvoller Begegnung werden.  

Wie können die Eltern die Firmvorbereitung unterstützen?
Eltern können ein Vorbild sein. Sie setzen sich für die christlichen Grundüberzeugungen von Frieden, Gerechtigkeit, Liebe und von Gottes Gegenwart in dieser Welt ein und bestärken ihre Jugendlichen diesen Weg zu wählen. Sie können z. B. zusammen als Familie an einem Spendenprojekt für Notleidende teilnehmen, gemeinsam in der Heiligen Schrift lesen oder über aktuelle gesellschaftspolitische Fragen diskutieren. Dies alles stärkt die Jugendlichen auf ihrem Weg, selbständig Meinungen zu bilden und zu entscheiden.  

In meiner Pfarre wird ein Firmtermin angeboten. Ich möchte heuer dieses Fest nicht feiern. Kann ich auch später gefirmt werden?
Ja! Wenn du aus persönlichen Gründen in diesem Jahr das Sakrament nicht empfangen möchtest, musst du es auch nicht. Sakramente sollen ein Fest sein. Wenn du heuer nicht feiern willst, dann musst du es auch nicht. Kontaktiere die Zuständigen in deiner Pfarre und bitte sie um ein Gespräch. Sucht zusammen nach Lösungen, wie du nächstes Jahr das Sakrament empfangen kannst. Bedenke dabei, dass nicht in jeder Pfarre jährlich ein Firmtermin angeboten wird.  

In meiner Pfarre ist die Firmung auf nächstes Jahr verschoben worden. Mir ist es aber wichtig, heuer noch dieses Fest zu feiern. Ist das möglich?
Wenn es dir ein Bedürfnis ist, noch in diesem Jahr gefirmt zu werden, dann kontaktiere die Zuständigen deiner Pfarre. Erkläre ihnen deine Beweggründe und sucht zusammen nach einer Lösung, wie du das Sakrament empfangen kannst.  

Wie kann die Osternachtsfeier in die Firmvorbereitung einbezogen werden? 

Die Feier der Osternacht war der eigentliche Tauftermin in der Urkirche. Um den Bezug zwischen Taufe und Firmung besonders hervorzuheben, können die Firmbewerber*innen das Taufbekenntnis, das die Firmlinge vor der Spendung des Sakramentes ablegen, vor dem Pfarrer bzw. Pfarrkurator*in bezeugen. Die Feier der Firmung erfolgt in den Wochen darauf ohne Taufbekenntnis der Firmbewerber*innen.

Ist eine Firmung in der Feier der Osternacht möglich?
In der Urkirche wurden Erwachsene durch Taufe und Firmung in dieser Nacht in die Mahlgemeinschaft der Kirche aufgenommen. Durch historische Entwicklung haben sich diese zwei Feiern voneinander losgelöst. Die Spendung des Firmsakramentes in der Osternacht knüpft an die Praxis der frühchristlichen Gemeinde an und verdeutlicht den Zusammenhang von Taufe, Firmung und Eucharistie. 

Welcher Tag eignet sich theologisch – neben dem Pfingstfest und der Osternacht – besonders für die Firmung?
Die Erfahrung der Emmausjünger am Ostermontag ist u. a. passend für die Theologie der Firmung: Sie erkannten den Herrn beim Brechen des Brotes. Danach kehrten sie zurück und verkündigten den Auferstandenen. (vgl. Lk 24,13-35). Aus dieser Bibelstelle wird deutlich, dass das Brotbrechen (= Eucharistiefeier) die Grundlage für die Verkündigung ist. Gefirmt zu sein bedeutet, zu seinen eigenen Entscheidungen zu stehen und die christliche Botschaft weiterzutragen.
Nach der Firmung am Ostermontag bietet sich ein Emmausgang in Form einer kleinen Prozession durch das Dorf und anschließend eine Agape an. 

Firmvorbereitung

Brauche ich eine (pfarrliche) Vorbereitung auf die Firmung?
Ja! (vgl. CIC can. 889) Die Vorbereitungszeit klärt die individuellen Fragen der Jugendlichen und ermutigt sie, sich auf einen christlichen Lebensweg einzulassen.  

In welcher Pfarre muss ich an der Firmvorbereitung teilnehmen?
Prinzipiell ist die Pfarre, in der die Firmbewerber*innen den Hauptwohnsitz haben, zuständig für die Sakramentenvorbereitung (Wohnsitzpfarre). Aus verschiedenen Gründen kann es im Einzelfall sinnvoll sein, dass konkrete Firmbewerber*innen in einer anderen Pfarre die Vorbereitung absolvieren. Beim Anmeldegespräch in der Wunschpfarre soll dies thematisiert werden.  

Muss ich die Firmvorbereitung wiederholen, wenn ich in einer anderen Pfarre gefirmt werden möchte?
Am Ende der Vorbereitungszeit wird von den Zuständigen der Firmvorbereitung die sogenannte Firmkarte ausgestellt. Mit dieser Firmkarte kann in allen deutschsprachigen Pfarren Österreichs, Deutschlands, Südtirols und der Schweiz das Sakrament der Firmung empfangen werden.  

Was sind die wichtigsten Inhalte der Firmvorbereitung?
Die zuständigen Seelsorger*innen sind aufgefordert, eine gute Vorbereitung zu gewähren. Je nach Region unserer Diözese, Alter und verfügbaren Ressourcen ergeben sich individuelle Rahmenbedingungen.  

Patenamt

Welche Voraussetzungen muss ein*e Pate*in erfüllen?
Die Firmpat*innen müssen getauft, gefirmt, mindestens 16 Jahre und Mitglied der röm.-kath. Kirche sein. (vgl. CIC can. 874) Sie bejahen die Kirche in einer kritischen Loyalität und vertrauen darauf, dass Gottes Geist in Kirche und Welt wirkt.  

Dürfen die Eltern des*der Firmbewerber*in das Patenamt übernehmen?
Nein. (vgl. CIC can. 874) Pat*innen sind neben den Eltern eine zusätzliche Bereicherung und Vertrauensperson der Firmbewerber*innen. Sie begleiten neben den Eltern die Firmlinge in den Fragen des Lebens. Daraus ergibt sich, dass die Rolle der Pat*innen nicht von den Eltern übernommen werden kann.  

Darf der*die Taufpate*in auch Firmpate*in sein?
Ja. Es wird empfohlen, dass die Taufpat*innen auch den Dienst der Firmpat*innen übernehmen. (vgl. CIC can. 874) So wird der Zusammenhang dieser Sakramente besonders sichtbar.  

Können Christ*innen anderer Konfessionen das Patenamt übernehmen?
Nichtkatholische Christ*innen können kein Patenamt übernehmen. Sie übernehmen als Firmzeug*in (analog zu den Taufzeug*innen, vgl. CIC can. 874 §2) zusammen mit eine*r katholischen Pat*in diese Aufgabe.  

Was kann man tun, wenn kein*e Firmpat*in gefunden wird?
Bei der Firmung ist ein*e Pat*in nicht zwingend vorgesehen. (vgl. CIC can. 892) Ein Gespräch mit dem Firmteam vor Ort kann helfen, eine Lösung zu finden.  

Welchen Nachweis muss ich als Pat*in in einer nichtösterreichischen Pfarre mitbringen?
Je nach Land unterscheiden sich die formalen Anforderungen. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert mit der eigenen Wohnpfarre in Kontakt zu treten und diese um Unterstützung zu bitten.  

weiterführende FAQs

Hier sind weitere FAQs zum Thema Firmung verfügbar.