Schritte zur kirchlichen Trauung

Folgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die kirchliche Trauung. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter:

Tel. 0512 2230 4301, E-Mail: ehe-familie@dibk.at

Wo melde ich mich an?

Anmeldung in der Wohnsitzpfarre  

  • Ihre zuständige Pfarre ist wahlweise die Wohnsitzpfarre der Braut oder des Bräutigams, auch dann, wenn nicht in einer der beiden Pfarren geheiratet wird.
  • Wenn nur ein Partner katholisch ist, ist die Wohnsitzpfarre des katholischen Partners zuständig.

 Rechtzeitige Terminvereinbarung(en)  

  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig in der zuständigen Wohnsitzpfarre an; wenn Sie nicht in der Wohnsitzpfarre heiraten, auch in der Pfarre jenes Ortes, in dem Ihre Trauungskirche steht.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Trauungspriester bzw. Diakon (Zelebranten) ohne Termindruck, wie Sie die Feier ihrer Trauung gestalten können. Gibt es Bibelstellen, Gebete, Rituale, die Ihnen wichtig sind? Welche Musik, welche Lieder gefallen Ihnen und entsprechen der Liturgie? Wie können die Gäste in den Trauungsgottesdienst eingebunden werden?
  • Je früher, desto besser, z.B. 12 bis 6 Monate vor dem gewünschten Termin – jedenfalls vor der Reservierung von Gasthaus, Musik usw

Welche Dokumente sind erforderlich?

  • Geburtsurkunde von Braut und Bräutigam
  • Aktuelle Taufscheinergänzung (nicht älter als 3 Monate):
  • Geburtsurkunde von gemeinsamen bzw. weiteren Kindern
  • Meldezettel
    • Falls die Wohnadresse von Braut und Bräutigam im Wohnpfarramt nicht bekannt ist, ist der entsprechende Meldezettel vorzulegen.
  • Sämtliche Unterlagen zu kirchlichen bzw. staatlichen Vorehen (Trauschein, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil, …)
  • Röm.-kath. Christen haben die Möglichkeit, auch eine religions- bzw. konfessionsverschiedene Person nach röm.-kath. Ritus zu heiraten.
    • Die dazu notwendigen Dispensen werden vom Wohnsitzpfarrer gegeben bzw. eingeholt.
  • Die Firmung ist nicht zwingend erforderlich für die kirchliche Trauung.
    • Die entsprechende Stelle im Kirchenrecht lautet: „Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann.“ (Can. 1065 § 1)

Was erwartet mich beim Trauungsgespräch?

Das Gespräch mit dem Priester/Diakon - Trauungsprotokoll 

Dabei handelt es sich zum einen um ein Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und über das katholische Eheverständnis. 

Im Rahmen dieses Gesprächs wird das sog. „Trauungsprotokoll“ erstellt, d.h. es wird festgehalten, ob die Parteien den für eine kirchliche Trauung nötigen Ehewillen haben, und geklärt, ob der Trauung ein Hindernis entgegensteht bzw. ob gegebenenfalls Erlaubnisse und Dispensen nötig sind.

Natürlich kommen auch die Anliegen des Paares zur Sprache: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirchlich heiraten? So der protokollaufnehmende Pfarrer nicht der Traugeistliche sein wird, sollen in einem eigenen Gespräch mit dem vorgesehenen Traugeistlichen Fragen rund um Form und Gestalt der kirchlichen Feier behandelt werden: Liedauswahl, Gebete, Fürbitten usw.

Wie lange vor der Heirat soll das Trauungsprotokoll erstellt werden?
Bitte achten Sie auch in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass die Erstellung des Trauungsprotokolls nicht in die „heißeste Phase“ der Vorbereitung ihres Festes fällt. Im Normalfall ist es ratsam, dieses Gespräch ca. 2 bis 3 Monate vor der geplanten Trauung zu führen - es sei denn, Sie bzw. der für das Trauungsprotokoll zuständige Pfarrer haben durch entsprechende Erkundigungen zumindest informelle Gewissheit, dass Ihrer kirchlichen Trauung sicher nichts entgegensteht.   

Wo kann ich heiraten?

Eine kirchliche Trauung ist eine öffentliche Feier der Kirche. Diese Feier findet grundsätzlich in der Pfarrkirche oder in einer anderen Kirche in jener Pfarre statt, in der die (katholische) Braut und/oder der (katholische) Bräutigam wohnt bzw. wohnen. 

Mit Erlaubnis des Pfarrers, die dieser nach Aufnahme des Trauungsprotokolls geben kann, kann die Trauung auch außerhalb seines Pfarrgebiets, aber auch dort nur in einer Kirche stattfinden. Auch wenn Sie auf eine Trauung dort keinen Rechtsanspruch haben, sind Sie bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit dem dortigen Pfarramt sicher auch herzlich willkommen. Bitte beachten Sie aber, dass der Pfarrer dieser Pfarre nicht verpflichtet ist, Sie auch zu trauen, sodass es notwendig sein kann, dass Sie von sich aus einen anderen Traugeistlichen mitbringen.

Können wir uns unseren Traugeistlichen aussuchen?
Kirchliche Trauungen zu halten ist grundsätzlich das Recht, aber auch die Pflicht des Pfarrers der Wohnsitzpfarre. Im Prinzip kann Sie auch ein anderer Priester trauen, sofern er von dem zuständigen Pfarrer eine Bevollmächtigung dazu bekommen hat.   

Wer kann Trauzeuge sein?

Zur gültigen kirchlichen Eheschließung müssen bei der Trauung neben dem Brautpaar und dem Trauungsgeistlichen mindestens zwei weitere Personen anwesend sein. In der Regel werden diese Personen als sog. "Trauzeugen" vorab benannt.

"Trauzeuge" kann - unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Nationalität oder seiner Religion - jeder Mensch sein, der die kirchliche Trauung als solche wahrnehmen und zumindest unmittelbar bezeugen kann. Als empfohlenes Mindestalter gilt die Vollendung des 14. Lebensjahres.