Fragen & Antworten

Wie wird mein Beitrag berechnet?

Der Kirchenbeitrag wird auf Basis des steuerpflichtigen Einkommens (=Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeitrag) berechnet. Darüber hinaus werden einige Ermäßigungen sowie die jeweils persönliche Situation berücksichtigt. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 20. Geburtstag. Grundlage für die Ermittlung des Kirchenbeitrages sind 1,1 % des steuerpflichtigen Jahreseinkommens. Zusätzlich wird der sogenannte „Allgemeine Absetzbetrag" von derzeit 59,00 Euro abgezogen.

Besondere Berücksichtigung findet die persönliche Situation der Beitragszahlenden: So sind Ermäßigungen für viele Lebenslagen vorgesehen. Siehe dazu auch die Antworten auf die Frage "Welche Situation und Gegebenheiten können Ermäßigungen bewirken?".
Ermäßigungen erhalten Beitragszahlende, so lange ein Anspruch besteht. 

Grundsätzlich ist jedes Einkommen beitragspflichtig, auch nicht steuerpflichtige Einkommen, ebenso Sozialleistungen und ausländische Einkünfte. Bei selbstständig Erwerbstätigen, freiberuflich Tätigen und Personen mit unregelmäßigem Einkommen wird das jährliche Einkommen laut Steuerbescheid zur Berechnung herangezogen. Das vergangene Jahr gilt als Bemessungsgrundlage. Für Selbstständige aus der Landwirtschaft gibt es einen gestaffelten Tarif, der sich am landwirtschaftlichen Einheitswert orientiert.

Zum Online Rechner 

 

Welche Situation und Gegebenheiten können Ermäßigungen bewirken?

Kinder, Alleinverdienerabsetzbetrag, erhöhte Familienbeihilfe, Invalidität, Beeinträchtigungen und Krankheiten, Gesundheitskosten und Behandlungen, Geburt und Sterbefälle, Verehelichung und Hausstandsgründung, Ausbildungskosten und Studium, Schul- und Kindergartengeld, Unterhalt, Alimente, Versicherung und Lebenserhaltungskosten (Wohnraum mit Energie und Betriebskosten). Darüber hinaus kann es immer wieder zu außergewöhnlichen finanziellen Belastungen kommen. Nutzen Sie die Möglichkeit mit uns Kontakt aufzunehmen und Ihre individuelle Situation zu besprechen. 

 

Welche Bonussysteme bieten wir an?

1) Frühzahlerbonus
Wie jedes Jahr möchten wir Ihnen auch heuer wieder den Frühzahler:innen-Bonus anbieten: 2024 wird er aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation auf ein weiteres Monat verlängert. Wenn Sie Ihren aktuellen Kirchenbeitrag bis 30.04.2024 vollständig beglichen haben, werden Ihnen 3 % vom Gesamtbetrag abgezogen. 

2) Abbucherbonus
Alternativ zum Frühzahler:innen-Bonus möchten wir Ihnen bei Abschluss eines langfristigen SEPA-Lastschriftmandats für das Jahr 2024 einen einmaligen Nachlass von 10 % anbieten. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular oder melden Sie sich bei uns – persönlich, telefonisch oder per Email. Falls ein Rückstand offen sein sollte, nehmen Sie bitte jedenfalls mit uns Kontakt auf.(Mindestlaufzeit 12 Monate) 

3) Wohn- und Energiekosten
Nutzen Sie auch die Möglichkeit Ermäßigungen für besondere finanzielle Belastungen zu erhalten. Geben Sie uns dafür Ihre Einkünfte und Ausgaben bekannt und legen Sie die entsprechenden Unterlagen bei. 

4) Jungchrist:innen Bonus für Erstzahlende
Richten Sie eine monatliche SEPA-Lastschrift ein und das erste halbe Jahr ist für alle Erstzahler:innen Kirchenbeitrtagsfrei! Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder verwenden Sie unser Online-Formular.
Erstzahler:innen sind Katholik:innen die im Jahr ihres 21. Geburtstages von uns erstmals angeschrieben werden und um Ihren Beitrag gebeten werden. 

 

Wofür wird der Kirchenbeitrag verwendet?

Der Kirchenbeitrag sichert die flächendeckende Seelsorge, ermöglich die Erhaltung wertvoller Baudenkmäler, stellt Bildung und Kultur für alle bereit und unterstützt Menschen in Not. Weiteres ist die Kirche auch ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor und Arbeitgeber.

Mehr dazu unter: Rechenschaftsbericht

 

Warum wird der Beitrag jährlich erhöht?

Im Allgemeinen erhöht sich der Kirchenbeitrag zumindest um die jährlichen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltsabschlüsse. Es kann aber auch sein, dass Ermäßigungsgründe (z.B. Alleinverdiener oder Kinderermäßigungen usw.) weggefallen und finanzielle Belastungen geringer geworden sind. Nehmen Sie in diesem Fall einfach Kontakt mit Ihrer Beitragsstelle auf.

 

Die Kirche ist reich genug! Ist der Kirchenbeitrag wirklich notwendig?

Die Kirche ist reich an Kulturgütern. Daraus kann sie jedoch keinen wirtschaftlichen Profit erzielen – im Gegenteil: Erhaltung und Pflege kosten Geld. Mehr als 80% der Grundkosten muss also der Kirchenbeitrag decken. Daher ist diese Einnahmequelle besonders wichtig und die tragende Säule der Kirchenfinanzierung. Siehe Rechenschaftsbericht

 

Ohne Kirchenbeitrag gäbe es weniger Austritte!

Es stimmt sicher, dass wir ohne Pflichtbeitrag weniger formelle Austritte hätten. Aber auch in Ländern ohne Kirchenbeitrag verlassen Menschen die Kirche, allerdings nicht durch einen offiziellen Austritt, sondern durch lautloses Weggehen. Der Zahlschein für den Kirchenbeitrag regt wenigstens einmal im Jahr zum Nachdenken an: Wie halte ich es mit dem Glauben, mit der Kirche? Ist mir das, was die Kirche für uns in Tirol leistet, diese Summe wert? Was würde aus unserer Gesellschaft, wenn die Kirche in Ihr nicht mehr präsent wäre?

 

Warum nicht ein freiwilliger Beitrag?

Der Vorschlag klingt gut, ist aber nicht realisierbar. Freiwillig bedeutet auch für viele unwichtig, auf mich kommt’s eh nicht an. Das heutige Netz der Seelsorge, von Priestern und hauptamtlichen Laien getragen, ist nur durch einen Pflichtkirchenbeitrag finanzierbar.

 

Wer muss Kirchenbeitrag zahlen?

- wer der katholischen Kirche angehört, d.h. katholisch getauft und 20 Jahre alt ist
- sowie den Wohnsitz in der Diözese hat
- und über ein Einkommen verfügt 

 

Mir ist mein Beitrag zu hoch. Was kann ich tun?

Mit unserem Online Rechner  können Sie jederzeit selbst überprüfen, ob die Höhe Ihres Kirchenbeitrags Ihrem Einkommen entspricht.
Wichtig ist: Um die richtige Höhe des Kirchenbeitrags zu ermitteln, sind wir auf die Mithilfe der Beitragszahlenden angewiesen. Denn nur wenn wir über Einkommen, individuelle Lebenssituationen und außergewöhnliche Ausgaben informiert sind, können wir den angemessenen Betrag ermitteln. Uns ist wichtig, dass von niemanden beim Kirchenbeitrag Unzumutbares verlangt wird! Nehmen Sie daher unbedingt Kontakt mit uns auf. 

 

Welche Unterlagen werden für eine Neuberechnung benötigt?

Grundsätzlich braucht es die Einkommensnachweise sowie die Kenntnis der persönlichen Situation: Kinder in Ausbildung, Wohnraumkosten, Kredite und Versicherungen sowie Aufwendungen zur Pflege. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenbeitragsstellen stehen hier hilfreich zur Seite. Kontakt

 

Viele verdienen mehr, zahlen aber weniger. Wie gibt es das?

Viele Katholiken meinen, die Kirchenbeitrag-Servicestelle weiß ohnehin alles. Das stimmt nicht! Die wichtigste Informationsquelle für uns sind SIE. Sollte es also zu keiner Kontaktaufnahme kommen, sind wir angehalten, Ihr Einkommen zu schätzen. So kann es natürlich vorkommen, dass der Nachbar oder Kollege mit gleichem, oder höherem Einkommen weniger – aber auch mehr – Kirchenbeitrag zahlt. Bitte nehmen sie daher unbedingt Kontakt mit uns auf, damit es zu einem sozial gerechten, fairen Beitrag für alle kommt.

 

Wie viel meines Beitrags bleibt tatsächlich in meiner Heimatpfarre?

Grundsätzlich bleiben 98% des Kirchenbeitrags in der Diözese Innsbruck! Ca. 7 Prozent des Kirchenbeitrages werden direkt an die Pfarren ausbezahlt. Für ganz kleine Pfarren beträgt der Mindestbetrag € 750,- jährlich. Wirtschaftlich besonders schlecht ausgestattete Pfarren erhalten EUR 2.000,- jährlich zusätzlich.

Noch dazu trägt die Diözese den gesamten Personalaufwand für Priester und Laien, die den Pfarren dienstzugeteilt sind und bezahlt die gesamten Prämien für alle pfarrlichen Versicherungen. Weiteres werden jährlich ca. € 1,4 Millionen für Bau- und Sanierungszuschüsse an die Pfarren ausgeschüttet.

In Summe also werden ca. 65 Prozent der Kirchenbeitragseinnahmen wieder direkt für die Pfarren aufgewendet.

 

Wer zahlt keinen Kirchenbeitrag?

Schüler:innen und Studierende ohne Einkommen, Lehrlinge, Zivil- und Grundwehrdiener zahlen keinen Kirchenbeitrag. Für Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosenunterstützung wird der Beitrag reduziert.

 

Werden Urlaubs- und Weihnachtsgelder mit einbezogen?

Nein. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind kirchenbeitragsfei.

 

Ich brauche zum Glauben keine Kirche! Ich denke an einen Austritt.

Lassen sich christlicher Glaube und Kirche wirkliche trennen? Glaube lebt nicht dadurch, dass er allein im stillen Kämmerlein stattfindet. Glaube braucht Vermittlung, Glaube braucht Austausch, Glaube braucht Gemeinschaft.
Gespräche mit Ausgetretenen haben gezeigt, dass die mit den Kirchenaustritt verbundenen Folgen nicht immer genügend bekannt sind. Überlegen Sie sich diesen Schritt gut und suchen Sie vorher immer noch das Gespräch mit uns – wir finden eine Lösung! 

  

Ich habe mich für einen Wiedereintritt entschieden. Was muss ich beachten?

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit einem Priester (dem Pfarrer Ihrer Wohnpfarre oder mit einem anderen Seelsorger Ihres Vertrauens). Der Priester wird Sie fragen, warum Sie seinerzeit aus der Kirche ausgetreten sind und was Sie jetzt zur Rückkehr in die Kirche bewegt. Es handelt sich dabei um keine Prüfung und um kein unnötiges "Ausfratscheln", sondern um den Versuch eines ehrlichen Gesprächs. Niemand soll zum Eintritt überredet, aber auch niemand, der es ernst meint, "vertrieben" werden.

Oft wird behauptet, bei einem Wiedereintritt in die Kirche müsse man den Kirchenbeitrag für die Jahre seit dem Austritt nachzahlen. Das ist falsch! Die Kirchenbeitragspflicht beginnt erst wieder mit der Rückkehr in die Kirche. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit Ihrer Kirchenbeitrag-Servicestelle auf.

  

Die Kirche weiß doch eh alles! Warum kommt es immer wieder zu lästigen Kontaktaufnahmen?

Diese Aussage gilt als Evergreen im Kirchenbeitrag. Fakt ist: Wir in den Kirchenbeitrag-Servicestellen erhalten keine Daten vom Finanzamt, von Ihren Dienstgebern, den Krankenkassen oder ähnlichen. Die wichtigste Informationsquelle für uns ist und bleibt der Beitragszahler selber.

So gut wie möglich versuchen wir auch, Veränderungen aus den öffentlich zugänglichen Medien mit zu bekommen. Trotzdem bitten wir Sie, uns alle relevanten persönlichen Veränderungen bekannt zu geben und mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Woher hat die Kirche meine Daten?

Als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft werden uns jährliche von den Gemeinden die Meldedaten von röm.-kath. getauften Personen übermittelt. Dabei erhalten wir Name, Adresse und Geburtsdatum. Keine Information haben wir zu Familienstand, Beruf und Einkommen. Diese Angaben bekommen wir allein von Ihnen.

 

Kann ich meinen Beitrag zweckwidmen?

Die Verwendung und Widmung des Kirchenbeitrags wird oft hinterfragt. Die gesamten Kirchenbeiträge eines Jahres unterliegen somit einer transparenten und klar definierten Widmung.

Es besteht auch die Möglichkeit, den laufenden Kirchenbeitrag bis zu 50% an eine kirchliche Institution zweckgebunden zu widmen, um somit selber zu entscheiden, welche Einrichtung besonders gefördert werden soll. Darunter fällt z.B. die Telefonseelsorge, die Katholische Jugend oder auch die Caritas.

Die Vereinbarung wird aber erst wirksam, wenn Sie folgendes Formular  unterschrieben zurücksenden.

Wussten Sie schon, dass...

  • Sie Ihren aktuellen Kirchenbeitrag überblicksweise online berechnen können? Eine genaue Berechnung ist aber nur durch Kontaktaufnahme mit einer der Kirchenbeitrag-Servicestellen möglich.
  • der Kirchenbeitrag seit 2024 bis zu einer Höhe von EUR 600,00 jährlich als Sonderausgabe beim Finanzamt absetzbar ist? 
  • die bequemste Form der Einzahlung das SEPA-Lastschriftverfahren ist? 
  • 98% der Kirchenbeiträge in unserer Diözese bleiben und dort für Anliegen der Pfarren, der Bildung, der Kultur und für soziale Zwecke verwendet werden?
  • bei Nachweis des Einkommens zur Berechnung des Kirchenbeitrags viele Möglichkeiten der Ermäßigung gibt?
  • Sie den Frühzahlerbonus bis Ende April nützen können und so bei einmaliger Bezahlung des gesamten Jahresbeitrags 3% weniger Kirchenbeitrag zahlen?
  • nach einem Wiedereintritt in die Römisch Katholische Kirche keine Nachzahlungen zu leisten sind.

Melden Sie sich – wir beraten Sie gerne!